Leistungen

Kampfmittelfreiheitsbescheinigung nach der Räumung

Ausstellung einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung

Die Röhll-Feuerwerker sind berechtigt, eine Kampfmittelfreigabe nach ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ als Ergebnis der Kampfmittelräumung zu bestätigen. Hierfür wird ein Protokoll erstellt. Dieses kann Einschränkungen enthalten. Die bestätigte Kampfmittelfreiheitsbescheinigung wird dem Auftraggeber sowie den zuständigen Ämtern und Behörden zugestellt. Je nach Bundesland erfolgt eine staatliche Freigabe der zuständigen Behörden auf Basis der Röhll-Freigabe.

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