Liebe Besucher unserer Homepage,
die Röhll Munitionsbergung GmbH gehört seit November 2025 zum Unternehmensverbund SOCOTEC Deutschland.
Als Teil der SOCOTEC Kampfmittelbergung agieren wir weiterhin als eigenständiges Unternehmen und schreiben unsere Erfolgsgeschichte für zuverlässige Kampfmittel- und Kampfstoffbergung auf höchstem fachlichen und technischen Niveau fort.
Selbstverständlich bleibt diese Homepage noch eine Zeit lang bestehen – alle Informationen zur SOCOTEC Kampfmittelbergung finden Sie ab sofort auch auf www.socotec.de
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Kampfmittelfreiheitsbescheinigung nach der Räumung
Die Röhll-Feuerwerker sind berechtigt, eine Kampfmittelfreigabe nach ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ als Ergebnis der Kampfmittelräumung zu bestätigen. Hierfür wird ein Protokoll erstellt. Dieses kann Einschränkungen enthalten. Die bestätigte Kampfmittelfreiheitsbescheinigung wird dem Auftraggeber sowie den zuständigen Ämtern und Behörden zugestellt. Je nach Bundesland erfolgt eine staatliche Freigabe der zuständigen Behörden auf Basis der Röhll-Freigabe.
